Foxway Handelsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Dezember 2023
-
1. Gültigkeit
- 1.1. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Käufe und Lieferungen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- 1.2. Die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers kommen nicht in Betracht, auch wenn diese Bestandteil der Einkaufsdokumente, darunter die Annahmeerklärung, des Käufers sind. Dies gilt ungeachtet des Zeitpunkts, zu dem sie entstehen.
-
2. Angebot und Auftragsbestätigung/Rechnungen
- 2.1. Der endgültige Vertrag kommt erst bei Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung von Foxway Distribution beim Käufer zu Stande, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Nur deren Inhalt ist für Foxway Distribution bindend. Kataloge, Broschüren, Preislisten etc. sowie Informationen zu Maß, Gewicht und besonderen Eigenschaften der Ware im Übrigen müssen vom Käufer vor Bestellung der Ware eingeholt werden. Derartige Informationen sind lediglich Anhaltspunkte und für Foxway Distribution nur bindend, wenn diese ausdrücklich auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung aufgeführt sind. Foxway Distribution übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Fehler oder Auskünfte in geliefertem schriftlichem Material zu Produkten, ausgearbeitet von Lieferanten. Dies gilt in jedweder Form für Verkaufsmaterial, Beschreibungen, Bedienungsanleitungen etc.
-
3. Online-Kundenkonto
- 3.1. Nur Unternehmen können ein Online-Konto auf foxway.dk haben. Im Fall von Unternehmen umfasst der Begriff "Kontoinhaber" sowohl das Unternehmen als auch seine Vertreter.
- 3.2. Sie können Kontoinhaber eines foxway.dk-Kontos werden, sobald Sie unsere Handelsbedingungen und Datenschutzrichtlinien genehmigt und sich in unserem System registriert haben. Als Bestätigung, dass die Anmeldung abgeschlossen wurde, senden wir eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
- 3.3. Als Kontoinhaber sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von Ihnen bereitgestellten Informationen korrekt und vollständig sind. Bei Änderungen Ihrer persönlichen Daten, z. B. Name / Telefonnummer / Adresse, sollten Sie Foxway sofort über die Änderung informieren.
- 3.4. Der Zugang zu einem Online-Kundenkonto ist persönlich und darf nicht auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen werden. Anmeldeinformationen, Benutzername und Passwort für das Kundenkonto auf foxway.dk müssen so verwaltet werden, dass sie nicht von unbefugten Personen bekannt werden. Sie sind für die mit Ihren Anmeldedaten getätigten Einkäufe verantwortlich.
- 3.5. Wenn Sie vermuten, dass eine unbefugte Person Ihr Passwort kennt, müssen Sie Ihr Passwort sofort ändern und Ihren Verdacht Foxway melden.
- 3.6. Sie können Ihr Konto jederzeit durch Kontakt mit Ihrem Kontomanager schließen. Bei der Schließung Ihres Kontos ist es möglicherweise erforderlich, dass Foxway Ihre persönlichen Daten im Zusammenhang mit unseren rechtlichen Verpflichtungen verarbeitet.
- 3.7. Foxway behält sich das Recht vor, ein Konto sofort zu schließen und etwaige Rabatte oder Angebote bei Verdacht auf unangemessene Nutzung oder unangemessenes Verhalten zu stornieren. Missbrauch wird beispielsweise als Verstoß gegen Bedingungen, Bereitstellung falscher Informationen, Betrug oder Betrugsversuche betrachtet.
- 3.8. Beim Aufgeben einer Bestellung wird eine Quittung per E-Mail an die bei Foxway registrierte E-Mail-Adresse des Kunden gesendet. Die Quittung enthält Informationen über den Inhalt der Bestellung. Wenn die Bestellung aus dem Lager von Foxway versandt wird, wird eine Auftragsbestätigung an die E-Mail des Kunden gesendet. Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und Foxway kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung an den Kunden gesendet wird - jedoch ist die Bestellung für den Kunden verbindlich, wenn die Bestellung auf foxway.dk aufgegeben wird.
- 3.9. Ein Kunde ist nicht berechtigt, eine Vereinbarung, Rechte oder Verpflichtungen gemäß einer Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung von Foxway zu übertragen.
- 3.10. Als Kontoinhaber sind Sie verpflichtet, sich über etwaige Änderungen der Handelsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Foxway zu informieren.
- 3.11. Wenn der Kontoinhaber länger als 2 Jahre inaktiv war, wird das Konto geschlossen. Als inaktiv gilt, wer sich nicht über sein Konto angemeldet hat, keinen Kauf getätigt hat und keine Schulden mit seinem Konto verknüpft sind.
-
4. Preise
- 4.1. Alle Verkäufe erfolgen zu vereinbarten Preisen im Hinblick auf die Auftragsbestätigung oder Rechnung.
- 4.2. Die Preise verstehen sich ab Lager Foxway Distribution, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt. Alle Preise verstehen sich ausschl. MwSt., Fracht, Zoll, Steuern und sonstigen Abgaben, wenn nichts anderes angeführt ist.
- 4.3. Ändern sich Preise für die angebotene Lieferung in Folge der Veränderung der Einkaufspreise, Valutakurse oder dgl., ist Foxway Distribution zur Änderung der gegenüber dem Käufer angebotenen Preise berechtigt. Foxway Distribution entstehen keine Verpflichtungen aus eventuell angegebenen Frachtraten.
- 4.4. Änderungen der öffentlichen Abgaben jedweder Art, darunter Import- und Exportabgaben, Zoll und Steuern, die nach der Auftragsbestätigung von Foxway Distribution eingehen, sind für Foxway Distribution irrelevant und werden vom Käufer getragen.
- 4.5. Der Käufer bezahlt die Ausgaben für den Transport.
-
5. Bezahlung
- 5.1. Die Bezahlung muss spätestens zu dem Datum erfolgen, das auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung als letzter rechtzeitiger Zahltag angegeben ist.
- 5.2. Falls kein Fälligkeitsdatum angegeben ist, muss die Bezahlung bar zum Rechnungsdatum erfolgen.
- 5.3. Foxway Distribution ist bei Lieferung einer laufenden Lieferung berechtigt, den Käufer rückwirkend monatlich a conto zu fakturieren. Die Rechnung muss sich auf die Vereinbarung der Parteien beziehen.
- 5.4. Wird die Lieferung aus Gründen aufgeschoben, die beim Käufer liegen, ist der Käufer - wenn Foxway Distribution dem Käufer nichts anderes schriftlich mitteilt - dennoch zur Vornahme der Bezahlung verpflichtet, als sei die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt.
- 5.5. Erfolgt die Bezahlung nach dem Fälligkeitsdatum ist Foxway Distribution berechtigt, Zinsen auf den jederzeit bestehenden Restbetrag ab Fälligkeitsdatum in Höhe von 2 % pro angefangenem Monat zu berechnen.
- 5.6. Der Käufer ist nicht berechtigt, eventuelle Gegenforderungen an Foxway Distribution aufzurechnen, die nicht schriftlich von Foxway Distribution anerkannt wurden, und hat nicht das Recht, einen Teil der Kaufsumme aufgrund Gegenforderungen jedweder Art zurückzuhalten.
- 5.7. Rabatte jeglicher Art werden nur unter der Bedingung der rechtzeitigen Zahlung geleistet.
- 5.8. Die mangelhafte Einhaltung der Bezahlungsbedingungen von Foxway Distribution wird als wesentliche Nichterfüllung betrachtet, die Foxway Distribution zur Einstellung weiterer Lieferungen und zur sofortigen Einzahlung jeglichen Guthabens, fällig oder nicht, berechtigt.
-
6. Eigentumsvorbehalt
- 6.1. Foxway Distribution behält sich das Eigentumsrecht an gelieferten Waren in jeder Hinsicht vor. Die gelieferten Waren bleiben also Eigentum des Foxway Distribution, bis die gesamte Kaufsumme unter Zusatz der aufgelaufenen Kosten und aller sonstigen Forderungen im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung vom Käufer bezahlt wurden.
-
7. Lieferung
- 7.1. Die Lieferung erfolgt bei Übergabe an den ersten Transporteur im Hinblick auf die Weitersendung der Ware an den Käufer oder, wenn der Käufer die Ware selbst abholt, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ware dem Käufer auf dem Geschäftsgelände/Lager des Foxway Distribution zur Verfügung gestellt wird.
- 7.2. Der auf der Rechnung angegebene Liefertermin ist für Foxway Distribution bindend, es sei denn, dass nachfolgend anderes vereinbart wurde. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, wird ein Aufschub der Lieferzeit um 15 Arbeitstage in jeder Hinsicht als rechtzeitige Lieferung betrachtet, so dass der Käufer aus diesem Grund keinerlei Rechte gegenüber Foxway Distribution ausüben kann. Foxway Distribution muss den Käufer unverzüglich über Änderungen der Lieferzeit benachrichtigen.
- 7.3. Ist die Lieferung zum Standort des Käufers vereinbart, wird die Ware dem Käufer zum Entladen zur Verfügung gestellt.
- 7.4. Der Käufer ist zur Vornahme der Kontrolle bei Entgegennahme und erforderlichenfalls zur Stellung einer Mannschaft zum Entladen verpflichtet.
- 7.5. Ausgaben für eventuelle Wartezeiten beim Entladen am Standort des Käufers oder einem anderen, vom Käufer angewiesenem Lieferort werden dem Käufer in Rechnung gestellt, wie auch der Käufer die Deckung von Kosten übernehmen muss, die infolge dessen entstehen, dass der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Lieferzeitpunkt entgegennehmen kann.
- 7.6. Sind Verzögerungen bei der Lieferung darauf zurückzuführen, dass Foxway Distribution sich in einer wie unter Punkt 9 angegebenen Situation befindet, verschiebt sich der Lieferzeitpunkt um die Zeit, die die Behinderung andauert. Beide Parteien sind jedoch zur haftungsfreien Annullierung des Vertrags berechtigt, wenn die Behinderung mehr als 2 Monate andauert. Die vorliegenden Bestimmungen finden Anwendung unangesehen der Tatsache, ob die Ursache für die Verspätung vor oder nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit eintrifft.
- 7.7. Foxway Distribution muss dem Käufer im oben genannten Fall die Änderung der Lieferzeit umgehend mitteilen.
-
8. Verzug
- 8.1. Foxway Distribution trägt keine Verantwortung für Verzögerungen und der Käufer hat deshalb keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung jedweder Art anlässlich der Verzögerung. Die Entlastung gilt für jedweden Verlust, sowohl direkter als auch indirekter Art, darunter Zeitverlust, Verdienstverlust und andere wirtschaftliche Konsequenzen.
-
9. Risikoübertragung
- 9.1. Das Risiko für die gekaufte Ware geht auf den Käufer über, wenn die Ware von Foxway Distribution/vom Lieferanten zur Versendung beim selbständigen Frachtführer übergeben wurde oder wenn die Ware dem Käufer an der Geschäftsstelle/am Lager von Foxway Distribution zur Verfügung gestellt wurde. In dem Fall, dass Foxway Distribution nicht zur Lieferung aus Gründen in der Lage ist, die im Verantwortungsbereich des Käufers liegen, geht das Risiko für die Ware auf den Käufer über, wenn die Mitteilung über den genannten Fall an Foxway Distribution zugegangen ist, und die Ware wird dem Käufer zur Verfügung gestellt.
-
10. Force majeure
- 10.1. Foxway Distribution haftet nicht für mangelnde Erfüllung der Verpflichtungen von Foxway Distribution oder ist nicht ersatzpflichtig gegenüber dem Käufer für Verlust, der auf Umstände außergewöhnlicher Art zurückzuführen ist und die Erfüllung der Vereinbarung hindert, erschwert oder verteuert und die sich außerhalb der Kontrolle von Foxway Distribution befinden, darunter Arbeitskonflikte (Streik oder Ausschließung), Brand, Krieg, Aufruhr, sonstige Unruhen, Unwetter und Naturkatastrophen, öffentliche Beschlagnahme, Import- oder Exportverbot, Zusammenbruch des öffentlichen Verkehrs, darunter Energieversorgung, erhebliche Preis- und/oder Abgabenerhöhungen, Valutaschwankungen, Produktions- und Lieferschwierigkeiten.
- 10.2. Die Force-Majeure-Klausel unter Punkt 9.1 gilt, wenn die Erfüllungsbehinderungen entweder Foxway Distribution selbst oder einen von Foxway Distribution ausgewählten Zulieferer oder Transporteur betreffen.
-
11. Mängel und Reklamationen
- 11.1. Bei Lieferung muss der Käufer sofort - und vor Ingebrauchnahme - eine derartige qualitative und quantitative Prüfung der Ware durchführen, wie es üblicher Geschäftsgebrauch fordert.
- 11.2. Möchte der Käufer sich auf einen qualitativen oder quanitativen Mangel berufen, muss der Käufer umgehend und innerhalb von 5 Arbeitstagen, nachdem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen - jedoch nicht später als 6 Monate ab Lieferung als die letzte Gewährleistungsfrist - Foxway Distribution eine schriftliche Mitteilung hierüber unter Angabe dessen senden, worin der Mangel besteht. Hat der Käufer den Mangel entdeckt oder hätte er ihn entdecken müssen, und der Käufer reklamiert nicht wie angeführt, kann der Käufer den Mangel später nicht geltend machen. Veränderungen des Verkauften oder Eingriffe daran ohne Genehmigung von Foxway Distribution befreien Foxway Distribution von jeglicher Haftung und jeglicher Verpflichtung.
- 11.3. Sollte es sich erweisen, dass die gelieferten Waren mit Mängeln behaftet sind, für die Foxway Distribution verantwortlich ist, verpflichtet sich Foxway Distribution ausschließlich und nach eigener Wahl entweder zur Vornahme von Einstellungen, Reparaturen oder Neulieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Dies setzt unter allen Umständen voraus, dass die Reklamation rechtzeitig erfolgt.
- 11.4. Der Käufer muss den Anweisungen von Foxway Distribution zur Versendungsart Folge leisten.
- 11.5. Foxway Distribution übernimmt keine Haftung für Verlust im Fall von Mängeln über das unter Punkt 10.3 Angeführte hinaus. Der Käufer hat deshalb nicht das Recht auf Schadenersatz oder Erstattung jeglicher Art im Fall von Mängeln. Die Entlastung gilt für jedweden Verlust, sowohl direkter als auch indirekter Art, darunter Zeitverlust, Verdienstverlust und andere wirtschaftliche Konsequenzen.
- 11.6. Es obliegt dem Käufer, bei der Annahme schriftlich eventuelle Reklamationen in Bezug auf Transportschäden gegenüber dem Spediteur geltend zu machen. Konnte der Schaden bei Entgegennahme nicht festgestellt werden, dann schnellstens und spätestens 5 Tage danach.
- 11.7. Liegen bei einem Teil der von Foxway Distribution gelieferten Waren Mängel vor, ist der Käufer nur berechtigt, Gewährleistungsansprüche für diesen Teil zu erheben. Der Käufer ist somit verpflichtet, die Vereinbarung mit Foxway Distribution insofern zu erfüllen, wie sie den nicht mangelhaften Teil der Lieferung betrifft, darunter die Zahlung der Kaufsumme. Die Nichterfüllung hiervon von Seiten des Käufers wird als wesentliches Versäumnis betrachtet, das Foxway Distribution zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt.
- 11.8. Die Haftung von Foxway Distribution für Mängel umfasst nur Mängel, die sich innerhalb eines Jahres ab dem Tag, an dem die Lieferung der Waren erfolgte, erweisen.
- 11.9. Hat der Käufer in Übereinstimmung mit Punkt 10.2 reklamiert und erweist es sich, dass kein Mangel vorliegt, für den Foxway Distribution haftbar ist, hat Foxway Distribution das Recht auf Schadenersatz für die Arbeit und die Kosten, die Foxway Distribution durch die Reklamation entstanden sind.
- 11.10. Foxway Distribution übernimmt ebenfalls keine Haftung für Verlust in Fällen über das unter 10.3 Angeführte hinaus in Relation zu den Leistungen, die die Berater des Foxway Distribution beim Käufer liefern müssen, darunter Implementierung von Hardware und Software. Der Käufer hat deshalb nicht das Recht auf Schadenersatz oder Erstattung jeglicher Art in Folge dieser Leistungen. Die Entlastung gilt für jedweden Verlust, sowohl direkter als auch indirekter Art, darunter Zeitverlust, Verdienstverlust und andere wirtschaftliche Konsequenzen. Des Weiteren ist Foxway Distribution nicht für eventuellen Datenverlust des Käufers haftbar, in Folge von Absturz oder Ähnlichem, wie Foxway Distribution auch nicht für die sonstige IT-Ausrüstung des Käufers wie Hardware, Software, Netzwerk, Firewalls etc. haftet.
- 11.11. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, alle persönlichen Daten gemäß der Definition in der Verordnung (EU) 2016/679 zu löschen, bevor die verkauften Waren zur Diagnose, Anpassung, Reparatur oder Neulieferung an Foxway Distribution zurückgeschickt werden.
-
12. Annullierung und Änderung von Bestellungen
- 12.1. Die Annullierung oder Änderung von Bestellungen, darunter die Änderung der Spezifikation, Menge oder des Lieferzeitpunkts, kann nur durch schriftliche Vereinbarung mit Foxway Distribution im Einzelfall erfolgen.
- 12.2. Die mit der Annullierung oder Änderung verbundenen Kosten werden vollständig vom Käufer getragen.
-
13. Rücksendungen
- 13.1. Waren werden von Foxway Distribution nur nach vorhergehender Absprache im Einzelfall zurückgenommen. Der Wunsch des Kunden nach Rücksendung der Ware muss Foxway Distribution auf jeden Fall spätestens 5 Arbeitstage nach Empfang der Ware mitgeteilt werden.
- 13.2. In dem Umfang, in dem eine Vereinbarung über Rücksendungen von Waren getroffen wurde, trägt der Käufer sämtliche Kosten in Verbindung mit der Rücksendung der Ware sowie das Risiko für Waren, die beim Käufer verbleiben, bis Foxway Distribution dem Käufer bestätigt hat, dass die zurückgesendete Ware in fehlerfreiem Zustand eingetroffen ist.
- 13.3. Rücksendungen müssen in unbenutztem, fehlerfreiem Zustand und in original verschlossener Verpackung erfolgen. Die Waren müssen schmutzfrei sein. Die Bezahlung für Rücksendungen wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.
- 13.4. Rücksendungen müssen in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Foxway Distribution erfolgen. Ansonsten behält sich Foxway Distribution das Recht zur Forderung einer Rücksendegebühr vor, die dem Wertverlust zuzüglich der Bearbeitungskosten der Waren entspricht.
- 13.5. Waren werden zurückgenommen, wenn das geltende RMA-Formular, ausgearbeitet von Foxway Distribution, ausgefüllt ist.
- 13.6. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, alle persönlichen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 zu löschen, bevor zurückgesandte Waren - ungeachtet des Grundes - nach der Rücksendung an Foxway Distribution zur Diagnose, Anpassung, Reparatur oder Neulieferung zurückgeschickt werden. Davon kann nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung abgewichen werden, wenn beispielsweise Foxway Distribution im Rahmen eines Beispiels den Kauf von Gebrauchtgeräten übernimmt und mit der Löschung von personenbezogenen Daten und anderen Daten auf solchen Geräten befasst ist.
-
14. Garantie
- 14.1. Foxway Distribution leistet keine selbständige Garantie auf Warenlieferungen. Die Garantie im Kaufvertrag oder die in anderer Weise zugesagte Herstellergarantie für eine Ware ist nur als Weitergabe der Herstellergarantie zu betrachten, so dass gegenüber Foxway Distribution keine Forderungen im Hinblick auf jeweilige Garantieerklärungen erhoben werden können.
- 14.2. Die Garantie gilt nur, wenn die Bedingungen der Garantieerklärung erfüllt sind und Bedienungs-, Montage- und Benutzungsanweisungen befolgt wurden.
-
15. Produkthaftung
- 15.1. Die Produkthaftung von Foxway Distribution ist wie in den folgenden Bestimmungen eingeschränkt, wenn nichts anders aus der zwingenden dänischen Rechtsvorschrift hervorgeht.
- 15.2. Die Produkthaftung von Foxway Distribution ist auf Personenschäden und Fälle beschränkt, in denen der Käufer nachweist, dass der Schaden in Folge schwerwiegenden Verschuldens von Seiten Foxway Distribution erfolgt ist.
- 15.3. Foxway Distribution ist somit nicht für Schäden an beweglichem oder unbeweglichem Vermögen des Käufers verantwortlich, so wie Foxway Distribution nicht für Schäden an Produkten verantwortlich ist, die vom Käufer hergestellt wurden oder bei denen von Foxway Distribution gelieferte Produkte Bestandteile sind.
- 15.4. Foxway DistributionFoxway Distribution ist keinesfalls für den direkten oder indirekten Verlust des Käufers oder Dritter verantwortlich, darunter Betriebsverlust, Verdienstverlust und andere ökonomische Folgeverluste.
- 15.5. Falls Foxway Distribution zur selbständigen Produkthaftung gegenüber Dritten in Bezug auf Waren verpflichtet ist, die Foxway Distribution dem Käufer geliefert hat, ist der Käufer verpflichtet, Foxway Distribution in demselbem Umfang schadlos zu halten, wie die Haftung von Foxway Distribution gegenüber dem Käufer infolge des vorliegenden Vertrags eingeschränkt ist.
- 15.6. Jedwede widerrechtlich bestimmte Produkthaftung in Bezug auf dänische Rechtspraxis wird somit ausdrücklich abgelehnt.
- 15.7. Der Einzelschaden bei Haftungsschaden von Foxway Distribution kann in keinem Fall DKK 5 000 000 übersteigen.
-
16. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
- 16.1. Streitigkeiten zwischen den Parteien unterliegen dänischem Recht. Es wird ausdrücklich bemerkt, dass das internationale Kaufgesetz zwischen Foxway Distribution und dem Käufer keine Anwendung findet.
- 16.2. Alle Rechtsstreitigkeiten werden vor dem ordentlichen Gericht in dem Gerichtsbezirk ausgetragen, in dem Foxway Distribution seinen dänisches Geschäftssitz hat.
- 16.3. Foxway Distribution hat jedoch das Recht zu entscheiden, die Sache durch ein Schlichtungsverfahren in Übereinstimmung mit den zu jederzeit gültigen Gesetzesvorschriften zum Schlichtungsverfahren in Dänemark behandeln zu lassen.
-
17. Vereinbarung über Eigentumsvorbehalt
- 17.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware).
- 17.2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräussern oder anderweitig darüber zu verfügen, sofern dies in seinem Betrieb zu den normalen Geschäften gehört. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Sicherungsabtretung ist ihm nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte als Vorbehaltseigentümer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die dem Besteller aus der Weiterveraüsserung oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Besteller schon jetzt an uns ab, wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.
- 17.3. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zu. Erwirbt der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er uns das Miteigentum ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Wird die Vorbehalts-ware zusammen mit Vorbehaltswaren anderer Lieferanten weiterveräussert, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Vorbehaltswaren weiterveräussert wird.
- 17.4. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt uns der Besteller auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbundung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- 17.5. Bei Zahlungsrückstand oder anderem vertragswidrigen Verhalten des Bestellers sind wir auch ohne vorherige Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurüchzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Zwecks Zurücknahme der Ware gestattet uns der Besteller unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Vorbehaltsware mitzunehmen. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies schriftlich.
- 17.6. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden versichern zu lassen.
PDF dokument
EN - Trading Terms, English
DA - Handelsbetingelser, dansk
DE - Geschäftsbedingungen, Deutsch